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Satzung

Die auf der Gründungsversammlung am 1. Mai 2009 beschlossene Satzung des Fördervereins Entspannungsverfahren musste für die Eintragung in das Vereinsregister im § 10 (Vorstand), Absatz 4 geändert werden: Nach der am 06.07.09 geänderten Satzung ist der Vorstand mit 2 Vorstandsmitgliedern beschlussfähig statt wie bisher mit 3 Vorstandsmitgliedern. Damit wurde der Widerspruch aufgelöst zu § 10, Absatz 6, in dem die Kooption eines weiteren Vorstandsmitglieds nach Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes durch die verbleibenden zwei Vorstandsmitglieder geregelt wird. Das Rundschreiben mit der neuen Satzung muss noch von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Anschließend wird die Eintragung in das Vereinsregister Pinneberg beantragt. Solange diese Eintragung noch nicht erfolgt ist, hat der Förderverein den Status: Förderverein Entspannungsverfahren in Gründung. Er kann bereits Spenden und Mitgliedsbeiträge vereinnahmen und Rechnungen für vereinsrechtliche Formalitäten und die Beratung des Vorstandes der FG Entspannungsverfahren begleichen.

Satzung vom 06.07.2009
Protokoll der Gründungsversammlung


 
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