Satzung
Die auf der Gründungsversammlung am 1. Mai 2009 beschlossene
Satzung des Fördervereins Entspannungsverfahren musste
für die Eintragung in das Vereinsregister im § 10
(Vorstand), Absatz 4 geändert werden: Nach der am 06.07.09
geänderten Satzung ist der Vorstand mit 2 Vorstandsmitgliedern
beschlussfähig statt wie bisher mit 3 Vorstandsmitgliedern.
Damit wurde der Widerspruch aufgelöst zu § 10, Absatz
6, in dem die Kooption eines weiteren Vorstandsmitglieds nach
Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes durch die verbleibenden
zwei Vorstandsmitglieder geregelt wird. Das Rundschreiben mit
der neuen Satzung muss noch von allen Gründungsmitgliedern
unterschrieben werden. Anschließend wird die Eintragung
in das Vereinsregister Pinneberg beantragt. Solange diese Eintragung
noch nicht erfolgt ist, hat der Förderverein den Status:
Förderverein Entspannungsverfahren in Gründung. Er
kann bereits Spenden und Mitgliedsbeiträge vereinnahmen
und Rechnungen für vereinsrechtliche Formalitäten
und die Beratung des Vorstandes der FG Entspannungsverfahren
begleichen.
Satzung vom 06.07.2009
Protokoll der Gründungsversammlung
|
 |